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   BFH, 20.06.1968 - V 125/65   

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https://dejure.org/1968,2587
BFH, 20.06.1968 - V 125/65 (https://dejure.org/1968,2587)
BFH, Entscheidung vom 20.06.1968 - V 125/65 (https://dejure.org/1968,2587)
BFH, Entscheidung vom 20. Juni 1968 - V 125/65 (https://dejure.org/1968,2587)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Architekt - Planung und Bauleitung - Freihafen - Umsatzsteuerliches Ausland - Unanfechtbarer Steuerbescheid - Berichtigungsmöglichkeiten - Anordnung einer Betriebsprüfung - Steuererstattungsanspruch - Rechtsmittelverfahren

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 93, 206
  • DB 1968, 2256
  • BStBl II 1968, 756
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 31.10.1957 - V z 72/55 U

    Beendigungszeitpunkt der Unterbrechung der Verjährung durch Steuerbescheid -

    Auszug aus BFH, 20.06.1968 - V 125/65
    Nach dem BFH-Urteil V z 72/55 U vom 31. Oktober 1957 (BFH 65, 576, BStBl III 1957, 454) tritt die Verjährung nicht ein, solange ein Rechtsmittelverfahren über den Steueranspruch geführt wird.
  • BFH, 22.07.1960 - III 95/59 U

    Aufdeckung und Berücksichtigung von Veranlagungsfehlern, die bereits Gegenstand

    Auszug aus BFH, 20.06.1968 - V 125/65
    Da aber gerade in diesen Fällen die Berichtigung unanfechtbarer Bescheide die Rechtssicherheit beeinträchtigt, hat die Rechtsprechung den Grundsatz aufgestellt, daß bei Berichtigungen zuungunsten der Steuerpflichtigen die Behörde alle in Betracht kommenden Berichtigungsmöglichkeiten gleichzeitig auf ihre Anwendbarkeit sorgfältig zu prüfen hat (BFH-Entscheidung III 95/59 U vom 22. Juli 1960, BFH 71, 741, BStBl III 1960, 524, 526).
  • BFH, 02.10.1963 - I 229/60
    Auszug aus BFH, 20.06.1968 - V 125/65
    Das FA hat vielmehr allein nach pflichtgemäßem Ermessen darüber zu entscheiden, ob es die Betriebsprüfung vornehmen will (BFH-Urteil I 229/60 vom 2. Oktober 1963, HFR 1964, 90, StRK, Reichsabgabenordnung, § 222, Rechtsspruch 173).
  • BFH, 10.12.1964 - V 215/62
    Auszug aus BFH, 20.06.1968 - V 125/65
    Es sind nämlich nachträglich weder den Leistungsort betreffende Bedingungen (z. Z. der Entstehung des Steueranspruchs ungewisse Ereignisse) hinzugekommen noch Merkmale (konkrete Sachverhaltsmerkmale, siehe Urteil des BFH V 215/62 vom 10. Dezember 1964, HFR 1965, 233; StRK, Reichsabgabenordnung, § 246, Rechtsspruch 38) weggefallen.
  • BFH, 28.04.1983 - IV R 255/82

    Begründung einer Prüfungsanordnung - Begründungsmangel - Heilung eines

    Diese Auffassung ließe sich möglicherweise darauf stützen, daß die Finanzbehörde ihre Ermessensentscheidung begründen muß, wenn sie eine vom Steuerpflichtigen beantragte außerordentliche Betriebsprüfung ablehnt (BFH-Urteil vom 20. Juni 1968 V 125/65, BFHE 93, 206, BStBl II 1968, 756), und daß durch die Mitteilung des Anordnungsgrundes am ehesten ausgeschlossen werden kann, daß die Anordnung aus sachwidrigen, willkürlichen Erwägungen heraus getroffen worden ist (vgl. BFHE 134, 395, BStBl II 1982, 208; BVerfGE 16, 124, 128).
  • BFH, 30.07.1970 - IV R 10/70

    Unterbrechung der Verjährung - Steuerbescheid - Einspruch - Rücknahme -

    Nach der Rechtsprechung des BFH endet die durch den Erlaß eines Steuerbescheides verursachte Unterbrechung der Verjährung, wenn ein Rechtsmittel eingelegt wird, erst mit der rechtskräftigen Erledigung des Steuerrechtsstreits (vgl. BFH-Urteile V z 72/55 U vom 31. Oktober 1957, BFH 65, 576, BStBl III 1957, 454, und V 125/65 vom 20. Juni 1968, BFH 93, 206, BStBl II 1968, 756).

    In der Entscheidung V 125/65 (a. a. O.) übertrug er den Gedanken schließlich auch auf das Rechtsbehelfsverfahren gegen die Ablehnung des Berichtigungsantrages auf Erlaß eines Bescheides, wenn dieser Voraussetzung für einen Steuererstattungsanspruch ist.

  • BFH, 24.10.1972 - VIII R 8/69

    Kein Rechtsanspruch auf Durchführung einer Betriebsprüfung

    Das FG geht zutreffend davon aus, daß einem Steuerpflichtigen ein Rechtsanspruch auf Vornahme einer Betriebsprüfung zur Aufdeckung ihm günstiger neuer Tatsachen grundsätzlich nicht zusteht und daß die Entscheidung über den Antrag, eine Betriebsprüfung durchzuführen, eine Ermessensentscheidung ist (vgl. Urteile des BFH V R 56/67 vom 13. August 1970, BFHE 99, 514, BStBl II 1970, 767; V 125/65 vom 20. Juni 1968, BFHE 93, 206, BStBl II 1968, 756; I 229/60 vom 2. Oktober 1963, StRK, Reichsabgabenordnung, § 222, Rechtsspruch 173; I 243/60 vom 28. Februar 1961, HFR 1961 S. 134).
  • BFH, 22.10.1971 - VI R 235/69

    Zusammenveranlagungsbescheid - Unterbrechung der Verjährung - Stiefvater als

    Entgegen der Ansicht des FG habe die Verjährung solange nicht eintreten können, als die Einsprüche noch anhängig gewesen seien (vgl. die Urteile des BFH IV 72/60 vom 4. Juni 1964, StRK, Einkommensteuergesetz, § 4, Rechtsspruch 705, und V 125/65 vom 20. Juni 1968, BFH 93, 206, BStBl II 1968, 756).
  • BFH, 06.05.1971 - IV R 188/70

    Verjährung - Unterbrechung der Verjährung - Maßnahmen einer Partei - Einspruch -

    Der BFH hat in ständiger Rechtsprechung erkannt, daß der aus dieser Bestimmung zu entnehmende Rechtsgedanke, daß eine Verjährung nicht eintreten soll, wenn eine Partei das ihrerseits Erforderliche zur Unterbrechung der Verjährung getan hat, -- auf das Steuerrecht übertragen -- bedeutet, daß der Steuerbescheid als erste maßgebliche Geltendmachung des Steueranspruchs der Klage im bürgerlichen Recht als der entsprechenden Geltendmachung des zivilen Anspruchs durch den Gläubiger gleichzustellen ist und daß die durch den Steuerbescheid verursachte Unterbrechung der Verjährung, wenn ein Rechtsbehelf eingelegt ist, erst dann endet, wenn der Rechtsstreit rechtskräftig erledigt ist (vgl. zur Rechtslage vor dem Gesetz zur Änderung der Reichsabgabenordnung und anderer Gesetze vom 15. September 1965 -- AOÄG --: BFH-Urteile Vz 72/55 U vom 31. Oktober 1957, BFH 65, 576, BStBl III 1957, 454; V 125/65 vom 20. Juni 1968, BFH 93, 206, BStBl II 1968, 756; Mattern, DStZ A 1957, 178; Tipke-Kruse, Reichsabgabenordnung, Kommentar, Lieferung 4, Oktober 1966, Rdnr. 2 am Ende zu § 147 AO a. F.; zur Rechtslage nach dem Inkrafttreten des AOÄG: § 146a Abs. 1 AO -- Ablaufhemmung der Verjährung bei Anfechtung --).
  • BFH, 23.02.1973 - III R 54/72

    Einspruchsverfahren - Berichtigungsbescheid - Neue Tatsachen - Fehleraufdeckung -

    Das gleiche gilt für das BFH-Urteil vom 20. Juni 1968 V 125/65 (BFHE 93, 206, BStBl II 1968, 756), das dem FA bei einer begünstigenden Berichtigung im Einspruchsverfahren die Pflicht auferlegt, ggf. eine Betriebsprüfung anzuordnen, um die Grundlagen für eine Berichtigung zu schaffen.
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